Die Mediation wird nun durch Gesetz (–>
www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/) anerkannt und gefördert. Das Mediationsgesetz schafft in vielen Punkten Sicherheit und Klarheit. Besonderes Merkmal: Die Qualität in der Mediation wird gesetzlich verankert.
I. Was ist positiv am neuen Mediationsgesetz:
- Normierte Sicherheit durch gesetzliche Grundlage
- Definitorische Klarheit im Gesetz
- Sicherheit für die Beteiligten durch Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann
- Qualitätsmerkmale (Aus- und Fortbildung) werden gesetzlich verankert
- Mediation wird als förderungswürdig anerkannt und legitimiert
- Die Eigenverantwortung der Mediatoren bleibt erhalten
- Die interprofessionelle und -disziplinäre Öffnung des Mediationsangebots
- Das Bewusstsein für Mediation in Politik und Gesellschaft
- Chance, dieses Bewusstsein in die Bevölkerung zu transportieren
- Angebot für Kontrahenten durch Güterichtermodell ohne zusätzliche Kosten
- Allgemeine Anforderungen an Rechtsberufe, sich mit Mediation auseinander zu setzen (Anregungen in der Klageschrift)
- Spektrum für außergerichtliche Verfahren insgesamt erweitert (durch außergerichtliche Mediation und Güterichter)
- Der gerichtliche Mediator als auslaufendes Modell!
II. Das neue Mediationsgesetz kritisch gesehen:
- Ungenügende finanzielle Förderung der Mediationsverfahren außerhalb des Gerichts
- Vertraulichkeit des Verfahrens beim Güterichter nicht gesichert (z.B. bei Fortsetzung des Rechtsstreites)
- Keine zusätzliche Möglichkeit für Vollstreckbarkeit von verbindlichen Vereinbarungen
- Keine verbindliche Regelung für den Schutz vor Verjährung
- Die Entlastung von Gerichten ist nicht konsequent verfolgt
Antje Lützenberger/Gerd Flint