Texte und Positionen

Gesetz

Die Mediation wird nun durch Gesetz (–> www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/) anerkannt und gefördert. Das Mediationsgesetz schafft in vielen Punkten Sicherheit und Klarheit. Besonderes Merkmal: Die Qualität in der Mediation wird gesetzlich verankert.
 
I. Was ist positiv am neuen Mediationsgesetz:
 
  1. Normierte Sicherheit durch gesetzliche Grundlage
  2. Definitorische Klarheit im Gesetz
  3. Sicherheit für die Beteiligten durch Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann
  4. Qualitätsmerkmale (Aus- und Fortbildung) werden gesetzlich verankert
  5. Mediation wird als förderungswürdig anerkannt und legitimiert
  6. Die Eigenverantwortung der Mediatoren bleibt erhalten
  7. Die interprofessionelle und -disziplinäre Öffnung des Mediationsangebots
  8. Das Bewusstsein für Mediation in Politik und Gesellschaft
  9. Chance, dieses Bewusstsein in die Bevölkerung zu transportieren
  10. Angebot für Kontrahenten durch Güterichtermodell ohne zusätzliche Kosten
  11. Allgemeine Anforderungen an Rechtsberufe, sich mit Mediation auseinander zu setzen (Anregungen in der Klageschrift)
  12. Spektrum für außergerichtliche Verfahren insgesamt erweitert (durch außergerichtliche Mediation und Güterichter)
  13. Der gerichtliche Mediator als auslaufendes Modell!
 
II. Das neue Mediationsgesetz kritisch gesehen:
  1. Ungenügende finanzielle Förderung der Mediationsverfahren außerhalb des Gerichts
  2. Vertraulichkeit des Verfahrens beim Güterichter nicht gesichert (z.B. bei Fortsetzung des Rechtsstreites)
  3. Keine zusätzliche Möglichkeit für Vollstreckbarkeit von verbindlichen Vereinbarungen
  4. Keine verbindliche Regelung für den Schutz vor Verjährung
  5. Die Entlastung von Gerichten ist nicht konsequent verfolgt
Antje Lützenberger/Gerd Flint
 

Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator

Die Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator ist erlassen und am 01.09.2017 in Kraft getreten. Sie können sie hier finden »