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Urteile

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass eine durchgeführte Gerichtsmediation die Frist zur Berufungsbegründung nicht hemmt.
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Eine interessante Entscheidung hat das OLG Zweibrücken getroffen. Danach fällt eine Einigungsgebühr an, wenn ein familiengerichtliches Verfahren durch die Vereinbarung,eine Mediation durchzuführen, beendet wird (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.12.2011, 9 WF 139/11).

Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2012, 1578.
Aus verfahrensrechtlicher und fiskalischer Sicht kritisch besprochen wird der Beschluss von Richter am AG a.D. Spangenberg in FamRZ 2013, 398.